Der ZimmererLift ist für Hebegüter zugelassen, die folgende Spezifikationen erfüllen:
Sie müssen aus Holz sein.
Das Holz muss die Mindestspezifikation TA/FI S10 erfüllen.
Die Last muss ein Mindestmaß von 1,50 m Länge und einen Mindestquerschnitt von 6 x 6 cm haben.
Für alle Hebegüter, die nicht aus Holz sind, ist der ZimmererLift nicht zulässig!
Für alle Hebegüter aus Holz, die kleiner sind als die oben angegebenen Abmaße, ist der ZimmererLift nicht zulässig!
Der ZimmererLift wird mit folgenden Bestandteilen geliefert:
a) Der ZimmererLift samt Grbrauchsanweisung
b) Die Bohrschablone
c) Ein 22er Holzbohrer und ein Fixierbolzen.
So gehen Sie vor:
a) Sie messen die Mitte der zu hebenden Last ab.
b) Sie setzen die Bohrschablone an der Markierung mittig an bohren die Haltelöcher.
c) Sie setzen den Zimmererlift auf, verriegeln ihn und heben die Last. Die exakte Vorgehensweise entnehmen Sie bitte der mitgelieferten Gebrauchsanweisung.
Sie haben die Gebrauchsanweisung verlegt? Laden Sie sich die Gebrauchsanweisung als pdf-Datei (1 MB)!
Welche Vorteile haben Sie nun?
Beim Fertigbau können Sie die Löcher in aller Ruhe während des Produktionsprozesses in der Werkhalle bohren. Die Fertigbauteile sind nun hebebereit und können, sooft es nötig ist, ohne großen Aufwand umgesetzt werden.
Das Gleiche gilt auch für Balken und andere große Bauteile, die Sie in der Halle vorbereiten wollen.
Alle so vorbereiteten Lasten können blitzschnell und so oft gehoben werden, wie es nötig ist.
Die Haltelöcher können ebenso schnell vor Ort auf der Baustelle gebohrt werden.
Alle zulässigen Hebegüter sind vor Verschmutzung und Beschädigung durch Gurte o. ä. geschützt.
Alle zulässigen Hebegüter werden absolut sicher gehoben. |